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Geschichte
Die Geschichte der Berchtesgadener Handwerkskunst nahm im Jahre 1840 ihren Anfang. Damals wurde die sogenannte Industrie-Zeichenschule gegründet, die den Holzhandwerkern Gefühl für Farbe und Form vermittelte und neben den handwerklichen Fähigkeiten den künstlerischen Ausdruck förderte.
1858 wurde an der Schule ein Schnitz- und Drechselkurs eingeführt, mit dem die Schnitzschule zu ihrem Namen kam. Von nun an mussten Holzhandwerker den erfolgreichen Besuch dieser Schule nachweisen, wenn sie sich selbständig machen wollten.
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Die Wittelsbacher widmeten der Schule große Aufmerksamkeit und gaben immer wieder Arbeiten in Auftrag. Schnitzschuldirektor Bernhard Wenig, Kunstmaler Anton Reinbold und Architekt Georg Zimmermann gründeten 1924 die Bauernkunstgenossenschaft mit Sitz in der Schnitzschule. Dorthin lieferten die bäuerlichen Handwerker ihre Waren. Diese Bauernkunst GmbH, wie sie später hieß, bestand bis 1939. Georg Zimmermann wurde kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges von Landrat Karl Theodor Jacob mit der Bildung einer Folgeeinrichtung beauftragt und gründete die heutige Berchtesgadener Handwerkskunst. In Anknüpfung an alte Traditionen sollten der bäuerlichen Bevölkerung wieder Gelegenheit für Nebenverdienste gegeben werden. 1952 wurde die Berchtesgadener Handwerkskunst in die Handwerkerrolle eingetragen.

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Die Geschichte des Holzhandwerks
Das Holzhandwerk ist eng mit der Geschichte Berchtesgadens verwurzelt. Die Augustiner Chorherrn und Mönche aus Rottenbuch brachten es im 12. Jahrhundert nach Berchtesgaden. Die ländliche Bevölkerung war arm und die Landschaft karg, sodass das Handwerk als willkommener Nebenerwerb schnell angenommen wurde. Es wurde als Berchtesgadener Nothandwerk bezeichnet. Die erste Verkaufsurkunde, die vom Handel mit Berchtesgadener Holzwaren berichtet, stammt aus dem Jahre 1392. Die Berchtesgadener Pröbste schenkten diesem Erwerbszweig besondere Aufmerksamkeit.

1535 erließ der Fürstprobst Wolfgang I. Lemberger unter Berufung auf das alte Herkommen eine Handwerkerordnung für die Drechsler, Schachtel-, Löffel-, Spindel-, und Schäffelmacher, nach welcher nur Berchtesgadener in das Handwerk aufgenommen werden durften. Mit der Zeit etablierte sich ein streng geordnetes Zunftwesen. Die Holzverarbeitung ging darüber mehr und mehr ins Künstlerische über und so wurde mit einem Minimum an Materialwert ein Maximum an Handelswert erzielt.
Hoher Handelswert bei geringem Gewicht war wiederum die Grundvoraussetzung für lohnenden Export durch die ortsansässigen Verleger. Eine Verordnung von 1614 regelte die Beziehung zwischen den Handwerksmeistern und den Verlegern und die ehemals ausschließlich selbst absetzenden Produzenten arbeiteten vermehrt auf Lohnbasis. Häufig lieferten die Verleger auch die Rohstoffe für die Fertigwaren und das System entwickelte sich zu einer drückenden Fessel für die Erzeuger. Doch viele Verleger unterhielten in See- und Handelsstädten eigene Niederlagen und die Berchtesgadener Ware bereiste die ganze Welt.

Im 18. Jahrhundert erschütterten politische Ereignisse das blühende Handelswesen. Bayern verfügte 1868 die Aufhebung des Zunftwesens. Doch das Holzhandwerk und die damit einhergehenden Berchtesgadener Volkskunst ist allen Veränderungen zum Trotz bis heute lebendig geblieben.

Die Handwerkerrichtlinien von 1872 haben immer noch Gültigkeit. Danach beziehen Handwerksberechtigte sogenannte "Handwerkerstämme nach Herkommen". Einem Gesellen steht pro Jahr ein Fichtenstamm (auf zwei Kubikmeter begrenzt) zu, der Meister hat Anrecht auf zwei Stämme. Die Bäume werden den Berechtigten vom Förster des jeweiligen Forstreviers zugewiesen. Das Forstamt verlangt dafür eine Anweisegebühr und einen Arbeitsnachweis in Form von Rechnungen über verkaufte Holzwaren. Das Holzrecht ist ein Erbrecht, das vom Vater auf den Sohn übergeht und nicht übertragen werden kann.

Die Berchtesgadener Handwerkskunst stellt Waren in Handarbeit her, und daher sind die Kapazitäten begrenzt.
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